Keinen Bock mehr nur eine Nummer zu sein? – Namensgebung von Leipziger Schulen – Wie kann die Schule vorgehen?

Ein konkreter Name für eine Schule ist eine Möglichkeit zur Abgrenzung zu anderen Einrichtungen und der dient der stärkeren Identifikation mit dem Standort. Acht Oberschulen, 19 Grundschulen (und bald eine weniger) und zwei Berufsschulen von den ca. 150 Schulen in Leipzig tragen noch eine Nummer als Bezeichnung statt eines Namens. Seit der Wende haben etliche Schulen diese Möglichkeit genutzt von der Nummer zum eigenen Namen zu kommen.

„Da die Schulen in der Vergangenheit bei der Namenssuche sehr unterschiedlich vorgingen, ist es erforderlich ihnen ein einheitliches Verfahren vorzugeben. Im Besonderen soll eine breite Beteiligung der Schüler, Eltern und öffentlichen Gremien stattfinden. Auch ist die Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren. Der Stadtrat hat mit Beschluss RBV-1863/13 vom 11.12. 2013 festgelegt, dass bereits bei der Schulnamenssuche ein Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Hier ist vorgesehen, dass eine breite Beteiligung der Schüler- und Elternschaft der zu benennenden Schule stattfindet und eine Information des Stadtbezirksbeirates/Ortschaftsrates und das Schulumfeld bzw. des örtlichen Bürgervereins erfolgen soll. Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, soll der verbindliche Ablauf des Verfahrens begleitet werden. (Quelle)“

Elternvertreter und Schulleitung finden in der Vorlage die Vorgaben, wie sie vorgehen müssen, um sich einen Namen zu geben.

„Am 11. Dezember 2002 hat die Ratsversammlung erstmals eine Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen beschlossen.“

Die Änderung zum neuen Namen der Schule muss im letzten Schritt von Stadtparlament beschlossen werden.

„Mit der neuen Schwerpunktsetzung soll erreicht werden, dass die Schulen einen für sich und die Stadt Leipzig geeigneten, repräsentativen und langfristig tragenden Schulnamen finden.“

Zur Vorlage – DS-00226/14

Beitrag von Petra Elias