Gesamtelternrat oder Stadtelternrat – Wer ist für was der richtige Ansprechpartner für mich?

Sobald ein Kind in Betreuung gegeben wird, geht ein Teil der Verantwortung der Eltern auf den Betreuer über. Egal ob Kommune, Land oder Freier Träger die Elternmitwirkung ist gesetzlich geregelt. Allerdings geschied die Umsetzung mit unterschiedlichen Ein- und Ansichten.

Während es für Elternmitwirkung an Schule klare Vorgaben im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung EMVO gibt, ist es im Kita und Hort Bereich im Sächsischen KiTaGesetz (SächsKiTaG) geregelt. Auch nachzulesen im Positionspapier zur Elternmitwirkung in Leipziger Kindertageseinrichtungen.

Auszug SächsKiTaG:

§ 6 
 Mitwirkung von Kindern und Erziehungsberechtigten

(1) Die Erziehungsberechtigten wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung, die ihre Kinder besuchen, mit. Sie sind bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Fortschreibung oder Änderung der pädagogischen Konzepte und für die Kostengestaltung.

(2) Der Träger der Einrichtung trifft im Benehmen mit der Elternschaft Bestimmungen zur Organisation der Elternversammlung sowie zu Bildung und Organisation des Elternbeirates.

Für Eltern, die ihre Kinder in einer Schule haben ist der Kreiselternrat – hier in der Stadt Leipzig  „Stadtelternrat (SER)“ genannt – Ansprechpartner für die Bildungsagentur und die Kommune. Er ist in gewähltes Gremium aus den Elternsprechern der Schulen in Leipzig. Er ist z. B. zum Schulentwicklungsplan anzuhören. In weiteren Gremien der Stadtverwaltung ist seine Meinung erwünscht und er vertritt demzufolge Ihre demokratischen Grundrechte.

Die Stadt Leipzig hat entsprechend dem SächsKiTaG, den Eltern aus Kita und Hort, eine Mitbestimmung auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat sich als Ansprechpartner  für die Elternbeiräte aus Hort und Kita den Gesamtelternrat (GER) auserwählt.

„Der GER Leipzig ist demzufolge die politisch legitimierte Vertretung der Kinder und Eltern in den Leipziger Kindertageseinrichtungen. Hierzu zählen die Krippen, Kindergärten, Horte und sonstigen Betreuungsformen für Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Aus einer Initiative von besorgten und engagierten Eltern und dem späteren Wunsch des Leipziger Jugendamtes nach einem zentralen Ansprechpartner konnte der GER gegründet werden. Jetzt ist er politisches Sprachrohr, Zuhörer, Mitredner und Einmischer im Interesse der Kinder und Eltern.“ Quelle (mittlerweile nicht mehr verfügbar)

Seit 2016 ist Herr Michael Pelz dessen Vorsitzender.

 

Beitrag von Petra Elias