Einsicht in die Prüfungsunterlagen – Wie geht das?

Schriftliche und mündliche Prüfungen bilden den Abschluss der Schullaufbahn. Der gesamte Lehrplan der Klassenstufen ist auf dieses Ereignis ausgerichtet. Lehrer bereiten ihre Schüler zu den Prüfungen vor. Auf ihre Erfahrungen können sich Schüler und Eltern verlassen.

Prüfungssituationen in Klasse 10 sind für Schüler oft die Ersten, die sie selbst erleben. Gut, wenn es die Möglichkeit gibt, die Situation im nach hinein noch einmal zu reflektieren. Lehrer bieten dies gern an. Schüler sollten daher den Fachlehrer ansprechen, wenn sie mehr Informationen zu ihrer erbrachten Leistung haben wollen.

Ein Elternvertreter der Oberschulen stellt der sächsischen Bildungsagentur (SBAL) Fragen dazu. Hier die Antworten der SBA:

1. Hat der Prüfling die Möglichkeit Einsicht in seine Prüfungen zu bekommen?

_JA, DIESER TERMIN IST IN DER REGEL FESTER BESTANDTEIL DES PRÜFUNGSABLAUFPLANS DER SCHULE._

2. In welcher Form und in welcher Zeit muss es beantragt werden?__

_ZEITNAH, FORMLOS REICHT, SIEHE 1._

3. Hat der Prüfling die Möglichkeit Einsicht in das Protokoll der mündlichen Prüfung zu bekommen?

_DAS IST GRUNDSÄTZLICH NICHT VORGESEHEN._

4. Wer legt fest, ob eine Einsicht möglich ist? __

_SIEHE 3._

5. Wer legt fest, in welchem Zeitraum die Beantragung erfolgen muss?__

_SIEHE 3._



Beitrag von Petra Elias