Anträge zur Vollversammlung des StadtElternRates bis zum 10.04.2018 abgeben

Die Vollversammlung ist das höchste Organ des StadtElternRates in Leipzig. Er kann die Themen bestimmen, mit denen sich der Vorstand zu beschäftigen hat. Vorgeschlagen wird dies über Anträge, die aus der Elternschaft kommen. Diese können mündlich oder schriftlich erfolgen. Die größeren Chancen auf Annahme haben meist schriftliche Anträge. Als Angenommen zählt ein Antrag, wenn er von den wahlberechtigten Elternvertreter die einfache Mehrheit erhalten hat. Der Antrag bedarf keiner Form, sollte jedoch gut begründet sein, damit andere Elternvertreter dem Antrag folgen können. Von Vorteil sind auch Angaben zu den Quellen, auf die sich der Antrag bezieht.

Ihre nächste Gelegenheit einen Antrag einzureichen, ist die Vollversammlung  am 14. April 2018. Dort sollten die schriftlichen Anträge bis zum 10.04.2018 per Mail an info@ker-leipzig.de ein gesendet sein.

Weitere Möglichkeiten Anträge abzugeben sind über die Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen. Das größere Gewicht erhalten Anträge jedoch über die Vollversammlung.

 

Beitrag von Petra Elias