Wird die Stadtverwaltung rechtzeitig Fördermittel aus Dresden abrufen?

Der Stadtelternrat möchte gern wissen, ob die Stadt Leipzig es schaffen wird, Fördermittel aus Dresden abzurufen?

Zum Hintergrund der Frage:

Der Bund hat mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) im letzten Jahr den Weg frei gemacht, dass Kommunen erstmals Fördergelder des Bundes in die Schulinfrastruktur investieren können. Im Gesetz wurde die Mittelverteilung auf die Länder festgelegt.

Sachsen hat wohl mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz – KomInvFördUmG) Anfang des Jahres die Umsetzung in Sachsen festgelegt. Danach gilt, dass 200 Mio. EUR verteilt werden, indem die Kommunen und kreisfreien Städte Maßnahmenpläne (unter der Teilhabe der Bedarfe von Trägern von Schulen in freier Trägerschaft) erstellen, die dann für die Umsetzung verhandelt werden.

Die Antwort der Stadtverwaltung:

Derzeit laufen sehr viele Schulbauvorhaben in Leipzig, kaum eine Maßnahme wird ohne Fördermittel durchgeführt. Derzeit werden Mittel aus folgenden Förderprogrammen abgerufen: FöriSIF (Förderrichtlinie Schulinfrastruktur / Regelförderung Schulhausbau des SMK, 40%), VwV Investkraft „Brücken in die Zukunft“ Bund/Land, bis zu 75%, darüber hinaus teilweise Fördermittel aus dem städtebaulichen Bereich (siehe Ihmelsstraße, i.d.R. > 50%, teilweise 90%, meist mit Obergrenze).

Das angesprochene neue Förderprogramm aus dem Kommunalinvestitionskraftstärkungsgesetz wird auch in Leipzig Verwendung finden. Es stehen 25,6 Mio. Euro bereit. Seitens der Stadt Leipzig wurde eine Maßnahmeliste erstellt, die Bauvorhaben ausweist, die aus dem Förderprogramm finanziert werden sollen (beispielsweise Schulzentrum Grünau). Momentan wird jedoch noch eine konkrete Untersetzung der Fördersumme durch den Freistaat erwartet.

Quelle: Frau Klöter

 

Beitrag von Petra Elias