Lernen Kinder im Schwimmunterricht das Schwimmen?

Schwimmen lernen? Dazu gibt es Schwimmunterricht, denken viele Eltern. Dabei ist dies Aufgabe der Eltern. Denn, was viele Eltern nicht wissen, das Seepferdchen zu erhalten ist nicht Ziel des Lehrplanes.

Schulleiter planen den Schwimmunterricht für ihre Schulen. Lehrer und Begleitpersonen müssen dafür organisiert werden. Gibt es noch freie Kontingente in den Hallen, können zusätzliche Stunden gebucht werden. Diese Kontingente nutzen auch gern die weiterführenden Schulen. Die Ergänzung des Sportunterrichtes erfolgt jedoch freiwillig und ist nicht verpflichtend. Es liegt also an den Ressourcen und dem Verhandlungsgeschick der Elternvertreter, ob die weiterführenden Schulen Schwimmen mit auf die Stundentafel nehmen.

Doch was stellt die Kommune bereit, um den Schwimmunterricht abzusichern? Der Stadtelternrat fragt beim Amt für Jugend, Familie und Bildung nach.

Folgende Stunden und Kosten sind im letzten Schuljahr von der Kommune für den Schwimmunterricht bezahlt worden:

2016/17        102,2 Nutzungsstunden für 5.729,90 €/Woche        Das ergibt einen Stundensatz von 56,06 € im Durchschnitt.

Geplant sind:
2017/18        105,8 Nutzungsstunden für 5.959,90 €/Woche                 Das ergibt einen Stundensatz von 56,33 € im Durchschnitt.

Frau Klöter schreibt weiter: „Im Schuljahr haben wir vier zweite Klassen mehr als im vergangenen Schuljahr, deshalb müssen sich zwangsläufig die Nutzungsstunden im obligatorischen Schwimmunterricht (Grundschulen) erhöhen.

Die Gesamtnutzungsstunden sind durch die Schließung der Schwimmhalle Mitte in diesem Jahr etwas geringer. Rechnet man die Stunden und Kosten für die 4-wöchige Nicht-Nutzungszeit in der Schwimmhalle Südost heraus, ergeben sich noch einmal andere Angaben:

2017/18        92,5 Nutzungsstunden für 5.248,35 €/Woche         Das ergibt einen Stundensatz von 56,73 €

Minimale Differenzen sind den unterschiedlichen Bahnpreisen geschuldet. Des Weiteren spielen bei der Berechnung die Folgenutzer in den Schwimmhallen eine Rolle. Um den erhöhten Bedarf in den Grundschulen und die Schließung der Schwimmhalle Mitte zu kompensieren, können vier Schulen aus dem wahlobligatorischen Unterricht nicht mehr am Schulschwimmen teilnehmen und vier weitere Schulen nur eingeschränkt.

Sie weißt noch einmal darauf hin: „Personal- und Betriebskosten der Schwimmhallen sind nicht Gegenstand des Schulträgers. Unsere Aufgabe ist die Anmietung der Schwimmflächen und der damit verbundenen Verträge und Mietkosten.“

Sofern Elternvertreter konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem Schulschwimmen auftreten, wäre es hilfreich, wenn in solchen Fällen direkt eine Information an den Stadtelternrat erfolgt. Wir leiten eure Anfrage gern weiter, damit die Stadtverwaltung entsprechend reagieren kann.

 

Beitrag von Petra Elias