Förderschule aus – Wie weiter? Fachpraktiker Ausbildungsberufe nach §§ 66 BBiG / 42 m HWO

Wenn Jugendliche wegen Art und Schwere ihrer Behinderung mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf überfordert wären, können sie eine Ausbildung in einer auf ihre Einschränkungen angepassten Form beantragen (§ 66 BBiG oder §
42 m Handwerksordnung – HwO).

Die Kammern der Handwerker und der Industrie & Dienstleistung geben Menschen mit Lernbehinderungen die Möglichkeit sich zum Fachpraktiker ausbilden zu lassen. Wann und ob und wo die nächste Fachpraktikerausbildung beginnt, lohnt sich bei den Kammern direkt nachzufragen.

Es bedarf eine Bescheinigung des Reha Berater um eine Fachberater- oder Werkerausbildung zu erlangen. Nach BVJ oder BVB kann der Hauptschulabschluss erreicht werden und damit ist die Ausbildungsreife erreicht. Es gibt dazu keine bundeseinheitliche Regelung.
Die Berufsvielfalt wird über die  Kammerordnung der HWK auf Bedarf geregelt. Berufsbildungsausschluss gibt dann die Vorlage für den Beschluss. Der Bildungsträger muss auf die Kammer zugehen und den Bedarf anmelden. Zum Beispiek wäre in Leipzig das BSZ 12 für die schulische Ausbildung zuständig.

1. Überblick Ausbildungsberufe HWK:

Ausbaufacharbeiter/-in
Bäckerwerker/-in
Bauten- und Objektbeschichter/-in
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
Fachpraktiker/-in für Metallbau
Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
Fachpraktiker/-in im Damenschneiderhandwerk
Hochbaufacharbeiter/-in
Tiefbaufacharbeiter/-in
Fachpraktiker/-in für Gebäudereinigung

Zulassungsverfahren neuer Berufe bei der HWK:

Rechtsgrundlage: § 42 HWO
Antrag durch behinderten Menschen oder gesetzlichen Vertreter
oder Vorschläge des BBA; i.R. Bildungsträger

Verfahren:

  1. Einbeziehung der Ausbildungsberater zur Erstellung der
    Ausbildungsverordnung
  2. Berufsbildungsausschuss gibt Empfehlung über den Vorstand an die Vollversammlung als Beschlussvorlage weiter;
  3. Zustimmung SMWA
  4. mit Veröffentlichung erlangt Beschluss Rechtskraft

2. Überblick Ausbildungsberufe IHK:

Fachpraktiker/-in Küche
Fachpraktiker/-in Verkauf
Fachpraktiker/-in Lager
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
Fachpraktiker/-in für Metalltechnik
Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
Fachpraktiker/-in Industrieelektrik
Fachpraktiker/-in Industriemechanik
Fachpraktiker/-in für Bürokommunikation
Qualitätsfachmann/-frau Längenprüftechnik
Farbgeber/-in

Zulassungsverfahren neuer Berufe bei der IHK:

Rechtsgrundlage: § 66 BBiG, Richtlinie der IHK zu Leipzig für die Ausbildung behinderter Menschen

Verfahren:

  1. Antrag durch behinderten Menschen oder gesetzlichen Vertreter
    Antragsprüfung
  2. Erarbeitung neue Ausbildungsregelung IHK
  3. Beschlussfassung im Berufsbildungsausschuss
  4. Veröffentlichung

3. Überblick Ausbildungsberufe: Öffentlicher Dienst

Fachpraktiker/in im Bereich Pflege

Weitere Berufsfelder können bei der Agentur für Arbeit erfragt werden.

 

 

Beitrag von Petra Elias