Schulsozialarbeit: Förderrichtline und Indikatoren der Stadt Leipzig

die Förderrichtlinie Sachsen im Wortlaut findet Sie hier:
 FRL Schulsozialarbeit vom 14. Februar 2017
(Zuwendungsvoraussetzungen)
Der Freistaat Sachsen empfiehlt auch durchaus Eltern- und Schülervertretungen bei der Planung einzubeziehen:
Um dem Grundsatz der Betroffenenbeteiligung gerecht zu werden, sollen u. a. Schü- ler/innen- und Elternvertretungen gehört und einbezogen sowie Vertreter/innen des Schulbereichs in regionalen Planungsgremien als Expert/innen zur Situation der Kinder und Jugendlichen aus schulischer Sicht befragt werden.
Quelle:
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen
2.3 Zuständigkeit und Planungsverantwortung (S.5)
Anlage 1 Fachempfehlung
Die genaue Berechnung der von Leipzig festgelegten Indikatoren findet man hier:
Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit der Stadt Leipzig
Das Fachkonzept findet man unter:
Sachverhalt.pdf  S.8
Dort gibt es in den Anlagen auch die Ergebnislisten für die Gymnasien steht ja  die Berechnungstabelle auf der SER Seite.
Für die Gymnasien liegt dazu übrigens ein Änderungsantrag der SPD im Stadtrat vor (steht am 13.12. auf der TO des Stadtrates):
Es sollen dort zusätzliche Kriterien herangezogen werden, nicht mehr ausschließlich Größe und Wiederholerzahl.

Beitrag von Petra Elias