Aktueller Stand zu den Schulbibliotheken

Am 31.12.2018 laufen die derzeitigen über 70 Arbeitsstellen über das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in den Leipziger Schulbibliotheken aus.

Ein Antrag der Linken im April die Stellen mit Fachkräften zu besetzen, wurde im Verwaltungsstandpunkt wegen zu hoher Kosten abgelehnt.

Antrag reguläre Stellen Verwaltungsstandpunkt

Daraufhin startete der Schülerrat der Frege- Oberschule eine Online Petition zum Erhalt der Arbeitsstellen.

Petition Erhalt der Arbeitsplätze Schülerrat Frege-Oberschule

Die Stadt Leipzig unterbreitet einen Alternativvorschlag:

„Die Stadt Leipzig unterstützt weiterhin aktiv den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an Schulbibliotheken und Leseräumen und prüft ähnliche oder vergleichbare Finanzierungsformen nach Auslaufen des aktuellen Programms.“

Verwaltungsstandpunkt zur Petition

Das Problem: Es gibt noch kein Nachfolgeprogramm, nur einen Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag muss, das wird bis November dauern – den Werdegang kann man hier verfolgen:

Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG

Selbst wenn der Beschluss im November gefasst wird, können erst dann die genauen Bedingungen geprüft werden, die Stellen ggfs. geschaffen, ausgeschrieben und besetzt werden, kurz es entsteht eine Besetzungslücke.

Was also können die Schulen tun?

Schulen (außer Gymnasien) können bei der schulbibliothekarischen Arbeitsstelle  einen Mitarbeiter im Freiwilligendienst aller Generationen beantragen. Diese könnten die Bibliothek für 10 – 20 Stunden/Woche (für eine Aufwandsentschädigung) besetzen.

  • die Kosten trägt die Stadt
  • die Chance später trotzdem wieder einen Mitarbeiter über „Soziale Teilhabe“ zu bekommen, wenn es ein neues Programm gibt, bleibt für Schulen die derzeit auch einen haben, in vollem Umfang erhalten

Überbrücken kann man natürlich auch immer mit Ehrenamtlichen, GTA finanzierten Honorarkräften oder über den FÖV finanzierten Minijobbern, oder einem Bundesfreiwilligen.

Sollten Ihre Schulbibliotek/ Ihr Leseraum bislang noch keinen Mitarbeiter über „Soziale Teilhabe“ beschäftigt haben, aber Sie wünschen sich künftig einen, lassen Sie sich von der schulbibliothekarischen Arbeitsstelle beraten. Dafür muss die Verfügbarkeit von Hauhaltsmitteln erst geprüft werden.

Wie kommt Schule Personal für Schulbibliotheken?

  1. Die Stadt Leipzig möchte wieder das Arbeitsmarktprogramm nutzen, verfolgt auch die Entwicklung, aber bis zum Beschluss durch den Bundestag stehen die Konditionen nicht fest.
  2. dadurch entsteht eine Lücke
  3. es kann durch FdaG oder Bundesfreiwilligendienst überbrückt werden (freiwilliges soziales Jahr hätte bis Juni ausgeschrieben werden müssen)
  4. bei Interesse am FdaG können sich alle Schulen (außer Gymnasien) an die schulbibliothekarische Stelle – am Besten an Frau Schützky (AJuFaBi) wenden
  5. FdaG können auch Schulen beantragen die derzeit niemanden über Soziale Teilhabe in ihrem Leseraum/Bibliothek beschäftigt haben
  6. Die Kosten für den FdaG trägt nicht die Schule selbst, sondern die Stadt Leipzig
  7. Die Beantragung einer Stelle über FdaG beeinflusst nicht die Chancen später jemand über das Arbeitsmarkt Programm zu bekommen (das haben Frau Benter/Schützky beide ausdrücklich gesagt)
  8. jederzeit kann die Schule natürlich Ehrenamtliche, vom FÖV oder GTA bezahlte Minijobber bzw. Honorarkräfte einsetzen …
  9. sollte eine Schule Interesse an einer Arbeitsmarktprogrammstelle Leseraum/Bibliothek haben die bisher KEINE hatte, sollte sie sich an Frau Günther wenden – das müsste im Haushalt beantragt werden

 

Beitrag von Heike Meichsner