Wem kann ich meine Frage zur Ausstattung von Schule stellen?

Ausstattung von Schule ist Pflichtaufgabe der Kommune. Vereinfacht läuft das so: Was die Schule an Arbeitsmitteln braucht, meldet sie dem zuständigen Mitarbeiter im im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Hausmeister einer Schule melden Reparaturen beim Werterhalter der Schule an, die sie selbst nicht reparieren dürfen. Jedes Jahr erhält die Schule eine Begehung, wo große und kleine Mängel aufgenommen werden. Auch das Gesundheitsamt macht regelmäßig Begehungen.

Wenn Elternvertreter wissen wollen, wie es um die Reparatur oder Instandhaltung steht, fragen sie als erstes bei der Schulleitung nach. Sollte es da Schwierigkeiten geben, springt auch der Stadtelternrat ein und fragt nach.

Die Vorstellung vom Zeitraum oder der Art der Sanierung gehen zwischen Kommune, Schulleitung und Eltern auseinander? Hier kann durchaus hilfreich sein, Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte oder Stadträte mit ins Boot zu holen.

Alle Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte und Stadträte erreichen Sie über das Büro für Ratsangelegenheiten.

Büro für Ratsangelegenheiten
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig

Telefon:         0341 123-2119
Fax:                0341 123-2105
E-Mail:          bfr@leipzig.de
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Beitrag von Petra Elias