Offene Fragen aus Vollversammlung und Podiumsdiskussion vom 6.03.2019

beiliegend die Beantwortung der Fragen des Stadtelternrates vom 18.03.2019:

1. Thema Gebäude

In der Eutritzscher Str. 17/19 wurde ein Gebäude als möglicher Schulstandort genannt. Gibt es diesbezüglich schon ein Ergebnis? Ist zu befürchten, dass sich durch den Weiterverkauf des Geländes Änderungen ergeben? Wie ist der aktuelle Stand?

Der Erwerb der Gebäude Eutritzscher Straße 17/19 wird derzeit durch das Liegenschaftsamt vorbereitet und verhandelt. Wenn der Erwerb durch die Stadt Leipzig gelingt, können Funktionen bzw. Erweiterungen der angrenzenden Leibniz-Schule in einem Teil der Gebäude realisiert werden. Der weitere Gebäudeteil könnte für andere kommunale Zwecke wie beispielweise die Musikschule oder Volkshochschule genutzt werden.

Die Connewitzer Grundschule ist dringend sanierungsbedürftig, da die Schimmelproblematik nicht weiter zu ignorieren ist. Wie ist der Sachstand zur Planung bzw. in welcher Planungsphase befindet sich das Gebäude? Wie ist die Zeitschiene bis zum Abschluss des Projekts?

Wir sind uns der Situation an der Grundschule Connewitz bewusst und versuchen so schnell wie möglich so viele Problematiken wie möglich anzugehen und über geeignete Maßnahmen die Situation merklich zu verbessern.

Im vergangenen Jahr konnten u. a. die Schäden durch den Wassereinbruch und die Schimmelbildung/Belastung im Untergeschoss eingedämmt und vorbereitende Maßnahmen zur Wiederherstellung des Untergeschosses und Trockenlegung der Schule durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt 100 T€ investiert. Des Weiteren wurde eine Strangsanierung der WC-Anlage durchgeführt. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt 400 T€ investiert. Weitere Maßnahmen, wie z.B. Umbauten Ausgabeküche, Errichtung Hortküche, Garderobe, etc., kosteten weitere 200 T€. Im Doppelhaushalt 17/18 wurden somit ca. 700 T€ investiert.

Im aktuellen Doppelhaushalt 19/20 sind insgesamt 1.300 T€ eingestellt und werden für die Trockenlegung der Schule genutzt. Die ersten Schritte werden die Grundleitungssanierung (300 T€) und die Abdichtung des Gebäudes (500 T€) inklusive Neuerrichtung der Bodenplatte (300 T€) betreffen. Parallel dazu werden natürlich werterhaltende Maßnahmen, wie z.B. Maler und Putzarbeiten, Reparationen an Fenstern, etc. durchgeführt.

Wir stehen im regelmäßigen Kontakt mit der Schule. Sowohl die Schulleitung, Hortleitung als auch der Elternrat sind über die jeweiligen Schritte und Maßnahmen informiert. Auch zu Planungsrunden gemeinsam mit der Projektvorbereitung und der Werterhaltung wurden sie mit dazugeladen.

Wie im Brief des Elternrates vom 01.02.19 richtig beschrieben, wurden diese vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt. Die Auflistung konnte aus unseren vorangegangenen Gesprächen oder auch aus dem Brief an den Elternrat vom 29.01.19 (siehe Anhang) und den an die Schulleitung vom 22.01.19 entnommen werden. Der Unterpunkt Schimmelbelastung im vorletzten Absatz des Briefes vom Elternrat ist nicht richtig. Alle notwendigen Maßnahmen zur Schimmelbekämpfung wurden ergriffen und auch nach wiederholter Luftbeprobung auf Schimmelsporen konnten keine erhöhten Belastungen festgestellt werden.

Weiterhin werden wir uns mit dem AGM in der 15. KW zur weiteren mittelfristigen Sanierungsstrategie verständigen, um etwaige Mittel auch im nächsten Doppelhaushalt einplanen zu können.

 

2. Thema Bürgereinwände

Wann ist eine Prioritätenliste aller Bürgereinwände zu erwarten? Uns wurde durch Mitglieder des Stadtrates mitgeteilt, dass es eine Prioritätenliste zu den Instandhaltungen in Schulen gibt. Inwiefern können wir diese Liste einsehen? Unter welchen Vorgangsnummern sind die Aktualisierungen im allris zu finden? Besteht die Möglichkeit, den Stadtelternrat über das Büro für Ratsangelegenheiten zu dieser List stets in cc zu setzen?

Zum 30.01.2019 (Vorlage – VI-HP-07211 „Werterhaltung der Schulen verbessern“ (Neufassung der Anträge A38, A104, A223 und A 230) (A 0260/ 19/20)) wurde durch den Stadtrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Baulichen Unterhaltung von Bestandsschulen und -kitas in 2019 und 2020 beschlossen. Hierin enthalten sind Maßnahmen, die einerseits der Gefahrenabwehr dienen, Legionellen-Probleme beheben sollen, aber auch Maßnahmen, die zur Funktionsverbesserung der Gebäude beitragen. Bei Schulen sind das in 2019 und 2020 ca. 150 Einzelmaßnahmen zwischen 10.000 € und 250.000 €  mit einem Gesamtumfang insgesamt ca. 6,72 Mio €. Diese Maßnahmen berücksichtigen teilweise auch beantragte Bürgereinwände. Eine „Prioritätenliste aller Bürgereinwände“ gibt es demnach nicht.

Dazu ein Auszug aus der Vorlage:

„Über die Verwendung der Mittel wird der Stadtbezirksbeirat durch die Verwaltung informiert. Die konkrete Aufteilung kann jedoch unter den Aspekten der Dringlichkeit und Priorisierung ggf. abweichen. Eine Übersicht zur Untersetzung der baulichen Unterhaltung für das Amt für Jugend, Familie und Bildung befindet sich in Anlage 1 zum Antrag A 0260/19/20 und wird durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Liste gilt unter dem Vorbehalt unterjähriger baulicher, planerischer und organisatorischer Veränderungen in den einzelnen Maßnahmen sowie innerhalb des Gesamtbudgets. Verschiebungen der Maßnahmen in den Haushaltsjahren innerhalb der einzelnen Budgets sind zur flexiblen Bewirtschaftung unter den Aspekten des zeitnahen Mittelabflusses und einem Abbau der Rückstellungsquote möglich. Der Stadtrat wird quartalsweise durch die Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Mitteleinsatzes im Bereich der baulichen Unterhaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung informiert, erstmalig zum 31.03.2019. Im Rahmen der bereitgestellten Mittel wird der A 0023/19/20 zur externen Vergabe inkludiert. Die Sachstandsmeldung ist maßnahmekonkret um einen Ausweis ob eine externe Vergabe sinnvoll wäre, zu ergänzen.“

Vorlage:

https://amtsinfo.stl.leipzig.de/ai/vo020.asp?VOLFDNR=1012223

In Allris ist nur die Vorlage ersichtlich. Die im Text beschriebene Anlage 1 allerdings nicht.

Zum UA SEP am 01.04.19 wird das AGM zu dem Maßnahmenkomplex Bauliche Unterhaltung an Schulen 2019 berichten. Es werden hierzu kurz die Sachstände der Einzelmaßnahmen kategorisch („erledigt“, „in Arbeit“, „in Prüfung“) beschrieben.

3. Thema Inklusion – Integration

Wie soll Inklusion im Detail in Leipziger Schulen umgesetzt werden? Im Schulnetzplan sind die eingangsklassen für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Erziehung mit null Kindern ausgewiesen. Wie ist die Integration in den Regelschulen geplant? Welche Unterstützung in der Ausstattung, in Raum und Personal sind vorgesehen?

Inklusionen werden weiterhin auf Basis des Diagnostikverfahrens zum sonderpädagogischen Förderbedarf (verantwortlich Schulaufsicht), gemäß § 4c Schulgesetz stattfinden.

Der bereits beendete Schulversuch ERINA wird an der 68. Schule (Oberschule), der C.-v.-Linné-Schule (Grundschule) und der Lindenhofschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) außerhalb der Modellphase weitergeführt.

Es ist vorgesehen am sanierten Schulstandort „An der Kotsche“ eine analoge Zusammenarbeit zwischen der Martin-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)  und der 78. Schule zu etablieren.

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird an der J.-Ringelnatz-Schule ein Inklusions-Projekt durchgeführt, welches beinhaltet, dass Schüler/-innen mit den möglichen Förderschwerpunkten Lernen und emotional-sozial nicht vorab der Einschulung diagnostiziert werden.

In den Eingangsklassen an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien erfolgt gemäß der Klassenbildungsverordnung eine gesonderte Gewichtung für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zum Beispiel belegt ein/e Schüler/-in mit dem Förderbedarf emotional-sozial statt einem Schulplatz eineinhalb Schulplätze. In der Umsetzung führt dies zur Bildung von zusätzlichen Klassen und in der Folge zum zusätzlichen Bedarf an Unterrichtsräumen.

In 2018 erfolgte die Bildung der Kooperationsverbünde. In 2019 beginnt unter Federführung der Schulaufsicht der Aufbau der inhaltlich-pädagogischen Umsetzung der Partnerschaften zwischen Förderschule und Regelschulen, mit Ziel der Verbesserung der Inklusion.

Alle genannten Themen sind im Schulnetzplan erwähnt.

Im Schulnetzplan sind die Eingangsklassen für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Erziehung mit null Kindern ausgewiesen. Wie ist die Integration in den Regelschulen geplant?

Im Schulnetzplan sind für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung die ersten Klassen geplant. Das ist in der Tabelle als auch im Diagramm erkennbar.

In der Fassung Vier, welche dem Stadtelternrat zur Stellungnahme vorlag ist in der Kopfzeile der Tabelle die Jahreszahl verschoben. Vermutlich wurde die verschobene 0 beim Schuljahr 2019/20 als Klasse 1 mit 0 Schüler/-innen interpretiert.

Welche Unterstützung in der Ausstattung, in Raum und Personal sind vorgesehen?

Für eine „inklusive Schule“ bzw. allgemeine Einzelinklusionen in den Regelschulen (wie sie schon seit Jahren stattfindet) gibt es keine Vorgaben zu Raum-, Ausstattungs- und Personalbedarfen.

Bei den Einzelinklusionen wird im Rahmen der Diagnostik bestimmt, welche Bedingungen im individuellen Einzelfall für das Gelingen der Integration in der Regelschule vorhanden sein müssen. Im Rahmen einer Anhörung erhält der Schulträger die dignostizierten Bedingungen zur Prüfung. Nach Prüfung erfolgt gegenüber der Schulaufsicht eine Stellungnahme des Schulträgers zur Realisierung der Anforderungen.

Die Veranlassung des Diagnostikverfahrens als auch die Entscheidung zur Inklusion trifft die Schulaufsicht.

Obwohl dem Schulträger vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus keine nutzerspezifischen Vorgaben zu einer „inklusiven Schule“ vorliegen, wird aktuell erörtert, welche allgemeinen  Bedingungen für die einzelnen Förderschwerpunkte bei Bau bzw Sanierung einer Schule berücksichtigt werden müssen.

In den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 wurde an insgesamt 23 Leipziger Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft Schulsozialarbeit neu eingerichtet. Somit verfügen im laufenden Schuljahr 41 von 67 Grundschulen (61%) über Schulsozialarbeit. Der Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen wurde im Schuljahr 2018/19 an neun Schulstandorten vorgenommen. Maßgeblich für die Einrichtung von Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen ist die, mit dem vom Stadtrat beschlossenen Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (VI-DS-03629-NF-04) festgelegte, Sozialindizierung. Der seit dem 1. August 2017 vorgenommenen Ausbau macht deutlich, dass der Einsatz von Schulsozialarbeit an Grundschulen im Sinne präventiver Arbeit bereits von der ersten Klasse an, für die Stadt Leipzig eine hohe Priorität hat.

Seit dem Schuljahr 2016/17 werden Inklusionsassistenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen eingesetzt. Sie stärken vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf. Inklusionsassistenten unterstützen die Lehrkräfte bei der zusätzlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler, bei der sozialen Entwicklung im Klassenverband sowie bei der Elternarbeit und der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Sie führen Begleitmaßnahmen zur Lernförderung

durch, zum Beispiel durch Betreuung bei Gruppenarbeit, Unterstützung und Hilfestellung bei der Bewältigung unterrichtlicher Aufgabenstellungen sowie dem Einsatz gezielter Lernmaterialien. In Leipzig sind Inklusionsassistenten an 10 Grundschulen, 2 Förderschulen, 9 Oberschulen, einem Gymnasium und einem Beruflichen Schulzentrum eingesetzt.

Raumplanung nach Inklusionsvorgaben

In den Leipziger Raumprogrammen ist grundsätzlich in jeder Schulart ein Raum für Inklusion und ein Raum für Schulsozialarbeit eingeordnet.

Besondere gesonderte Haushaltsmittel sind dafür durch die Stadt Leipzig nicht geplant. Viel mehr beantragen wir, als Schulträger, mit entsprechenden Unterlagen der Schule, eine Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bei Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Die LaSuB bezuschusst die Ausstattung von Mobiliar und Lehr- und Lernmittel mit 55 %, 35% Eigenmittel bringen wir aus dem Schulbudget auf.

4. Thema Quereinsteiger Sozialarbeit

In sächsischen Schulen gibt es Quereinsteiger in den Lehrerberuf, zahlreiche Bewerber stehen hier im Überhang. Ist es ebenso auf kommunaler Ebene möglich, als Quereinsteiger in den Schulalltag integriert zu werden, beispielsweise als Schulsozialarbeiter in Ausbildung, Erzieher in Ausbildung? Welche Ansätze gibt es hierzu?

In Leipzig wird Schulsozialarbeit über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen finanziert. Über die Förderrichtlinie werden grundsätzlich nur Fachkräfte gefördert, die „sich für die Aufgabe der Schulsozialarbeit nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben. Es sollen Fachkräfte zum Einsatz kommen, die neben ihrer persönlichen Eignung über eine berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss verfügen.“ Es werden folgende Qualifikationen anerkannt:

– Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialarbeiter

– Master oder Bachelor of Arts, Fachrichtung Sozialpädagogik

– Hochschulabschluss als Dipl. Päd. oder Magister Pädagogik/Erziehungswissenschaften mit Vertiefungsrichtung Sozial- bzw. Erwachsenenpädagogik oder entsprechender Zusatzqualifikation

– Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Soz.Päd.

Sofern der Fall eintritt, dass keine geeigneten Bewerber/-innen mit den vorgenannten Abschlüssen zur Verfügung stehen, können nach Einzelfallprüfung auch Personen gefördert werden, die einen Ausbildungsabschluss haben, der der Schulsozialarbeit entspricht. Als entsprechende Qualifikation gilt beispielsweise ein Abschluss als staatlich anerkannte Fachkraft für soziale Arbeit oder staatlich anerkannter Erzieher. In begründeten Einzelfällen können nach sorgfältiger Prüfung auch Personen eingesetzt werden, die aufgrund besonderer Erfahrung in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Ggf. sind in solchen Fällen Nachqualifikationen möglich. Ein Quereinstieg in das Arbeitsfeld ohne entsprechende formale Qualifikation ist also nur unter besonderen Bedingungen und in Ausnahmefällen möglich. Es gibt auch keine Ansätze, hier ein breit aufgestelltes Quereinsteigerprogramm aufzusetzen. Schulsozialarbeit kann ohne entsprechende fachliche Qualifikation nicht fach- und sachgerecht umgesetzt werden.

5. Thema:  Fridays for Future – Wie positionieren Sie sich zu den seit einigen Wochen stattfindenden Klimademonstrationen von Leipziger Schülerinnen und Schülern?

Grundsätzlich begrüßt die Stadt Leipzig das hohe Maß an Sensibilisierung und Mobilisierung unter Schülerinnen und Schülern zu umweltpolitischen Themen. Hierzu haben die Schülerproteste im Rahmen von „FridaysForFuture“ ohne Zweifel einen wichtigen Beitrag geleistet. Der Verstoß gegen die geltenden Regelungen der Schulpflicht wird jedoch negativ bewertet. Die Stadt Leipzig unterstützt daher die Initiative des Kultusministeriums, die Themen in die Schule zu holen und und dort eigene Vorschläge und Überlegungen zu entwickeln. Hierzu kann auch die Klima-Konferenz mit Schüler/-innen am 22. Juni in Leipzig, zu der auch der Landesschülerrat einlädt, einen wichtigen Beitrag leisten

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Dr. Nicolas Tsapos

Amtsleiter

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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister

Amt für Jugend, Familie und Bildung

Amtsleitung

Postanschrift: 04092 Leipzig

Naumburger Str. 26

04229 Leipzig

 

 

Beitrag von Petra Elias