Messer und Gabel Schulspeisung

Neues Vergabeverfahren in der Schulspeisung – Dritter Schritt

Wie stets bei Neuland, können sich kurzfristig Änderungen ergeben. Änderungen in der Zeitschiene und im Verfahren werden zeitnah bekannt gegeben.

Wie auch in den Jahren zuvor, bedarf es eines Beschluss der Schulkonferenz, um einen neuen Essenversorger für die Schule zu bestimmen.

Im Gegensatz zu früher ist das Auswahlverfahren um einiges umfangreicher geworden. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet ein Ausschreibungsverfahren nach europäischer Norm durchzuführen, so die Rechtsauffassung der Stadt Leipzig. Eine der Grundbedingungen des Verfahrens ist es, dass jeder, der sich an dem Verfahren beteiligen möchte, weder benachteiligt noch übervorteilt werden darf. Die reine Leistung der Essensversorger ist zu bewerten. Daher wissen bis zum Schluss keiner der Teilnehmer, wer künftig welchen Essenanbieter haben wird.

Die Stadt Leipzig hat sich zudem auch für ein Verfahren entschieden, bei denen Eltern, Schüler und Lehrer im hohen Maße mit entscheiden können, welche Leistungen ihnen beim Thema Essen wichtig sind.

In zwei Schulkonferenzen des letzten und vorletzten Jahres wurden einige grundsätzliche Dinge der Versorgung bestimmt. Zur Erinnerung und Beispiel seien hier genannt, ob die Ausgabeküche der Schule warmes Kübelessen und cook & chill aushändigen kann oder ob die Qualität oder der Preis des Essens wichtiger ist.

In der kommenden dritten Schulkonferenz werden die Leistungsangebote der Essenversorger in fünf Kategorien bewertet. Da dies sehr umfangreich werden kann, hat der Stadtelternrat Vorschläge erarbeitet, wie es zu einem Schulkonferenzbeschluss kommen kann.

Welche Unterlagen erhalten die öffentlichen Schulen?

Anfang März 2020 werden allen Leipziger Schulen eine umfangreiche Übersicht der Leistungen der Essensversorger und eine Auswertungstabelle zugesendet. Pro Essensversorger werden wohl mehrere A4 Seiten an Material zur Verfügung stehen. In der Tabelle werden zum Schluss die Bewertungen pro Essenversorger für jede Kategorie geschrieben, so, wie die Schulkonferenz es beschließen wird.

Vom Erhalt bis zur Abgabe des Beschlusses hat die Schule sechs Wochen Zeit.

Achtung!

Alle Unterlagen, die eine Leistungsbewertung der Essensversorger beinhalten und zur Findung des optimalen Essenversorgers führten, sind sorgfältig aufzubewahren. Jeder Beteiligte an dem Verfahren hat das Recht die Unterlagen anschließend einzusehen. Über die Dauer der Aufbewahrung, informiert die Stadt Leipzig.

Wie kann die Schulkonferenz zu einem Beschluss kommen?

Der Stadtelternrat schlägt drei Möglichkeiten vor, die gern auch miteinander kombiniert werden können.

  1. Vollumfängliche Beteiligung aller Eltern, Schüler und Lehrer in der Schule
  2. Beteiligung der Eltern, Schüler und Lehrer nach Wichtigkeit von Leistungen
  3. Schulkonferenzbeschluss durch Antrag

1. Vollumfängliche Beteiligung aller Eltern, Schüler und Lehrer in der Schule

Jedem Elternteil, Schüler oder Lehrer werden die Unterlagen durch die Schule zur Verfügung gestellt. Jeder bewertet die Leistungen der Essensversorger und trägt die Bewertung in der beigefügten Tabelle ein. Dies kann durch eine Onlineabfrage oder per Papier bewerkstelligt werden. Der Stadtelternrat empfiehlt, dass die jeweiligen Gremien, also der Schulelternrat, der Schulschülerrat und die Lehrerkonferenz die Ergebnisse ihrer Gruppe jeweils getrennt einholen.

Aus den Ergebnissen der Gruppe erarbeitet jedes Gremium einen Vorschlag für die Schulkonferenz. In der Schulkonferenz selbst werden nur drei Vorschläge zum Beschluss vorgelegt.

Der Stadtelternrat empfiehlt, sollte es in einer Kategorie nicht zu einer Einigung kommen, kann der Vorschlag des Schülerrates ausschlaggebend sein. Letztendlich sind sie es, die am Schulessen teilnehmen.

2. Beteiligung der Eltern, Schüler und Lehrer nach Wichtigkeit von Leistungen

Auch in dem Fall ist jedes Elternteil, jeder Schüler und jeder Lehrer eingeladen an der Entscheidung mitzuwirken. In dieser kurzen Version werden Begriffe aus den Angeboten der Essensanbieter nach Kategorien zur Bewertung vorgelegt. Die Begriffe können sein: Salatbar, Obstschale, vegetarisches Essen, Bio-Menülinie, Online-Bestellung, Spontanessen, Allergiker, Preis pro Menü etc.

Die Bewertung kann entweder per Online-Umfrage oder per Papier stattfinden. Die Vertreter der Schulkonferenz haben jetzt eine Bewertungsgrundlage, mit der sie die einzelnen Leistungen der Essensversorger nach Kategorie bewerten und beschließen können.

Die Vorbereitung dazu muss nicht unbedingt in der Schulkonferenz passieren. Wie das geht, zeigt der letzte Vorschlag.

3. Schulkonferenzbeschluss durch Antrag

Die Schulkonferenz beschließt einen Ausschuss „Schulspeisung“ einzusetzen. Im Idealfall sind immer zu gleichen Teilen Vertreter aus Schüler, Eltern und Lehrern dabei. Es besteht keine Notwendigkeit, dass diese unbedingt Mitglieder der Schulkonferenz sein müssen.

Dieser Ausschuss erarbeitet eine Beschlussvorlage für die Schulkonferenz. Dabei folgt er dem Vorschlag der Schulkonferenz in Bezug auf die Einbeziehung der Eltern, Schüler und Lehrer. Falls die Vorschläge eins und zwei sich mangels Mitwirkung nicht umsetzen lassen, erarbeitet der Ausschuss selbst eine Beschlussvorlage. Dabei hat er die Interessen der Schüler, Eltern und Lehrer im Blick.

Die Beschlussvorlage wird per Antrag durch die Leitung der Schulkonferenz oder durch ein Mitglied der Schulkonferenz zum Beschluss vorgelegt.

Der Stadtelternrat schätzt nach jetzigem Stand ein, dass je nach Bewertungsverfahren mehrere Stunden bis Tage an Zeit einzuplanen ist. Allein die Sichtung der Leistung der Essensversorger dürfte mindestens zwei Stunde dauern.

Am Ende des Auswahlverfahrens hat jede Schule über die Auswahltabelle sich eine individuelle Hitliste der Essensversorger erstellt.

Nach dem Einsenden des Schulkonferenzbeschlusses

Nachdem die Schulkonferenz über die Auswertungstabelle beschlossen hat, wird diese an die Stadtverwaltung zurückgesendet. Zur Wahrung der Form ist es notwendig, dass das Protokoll  vom Leiter der Schulkonferenz und einem Mitglied der Schulkonferenz unterschrieben wurde. Elternvertreter in der Schulkonferenz müssen gewählte Elternsprecher einer Klasse sein. Stellvertretende Elternklassensprecher können gern, sofern der Leiter der Schulkonferenz zustimmt, als Beobachter teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Hinweis: Beschlüsse der Schulkonferenz, die nicht dieser Form entsprechen, sind anfechtbar.

Die Verwaltung prüft nach Eingang aller Schulkonferenzbeschlüsse, ob die jeweils gewählte Essensversorgung auch in der Lage ist, die Schulen mit Essen zu versorgen.

Schulen, auf die nicht das Los gefallen ist, erhalten automatisch den nächst gewählten Essensversorger aus ihrer Auswertungstabelle.

Für Schulen, die bis zum noch zu nennenden Stichtag keine Schulkonferenzbeschluss abgegeben haben, benennt die Stadt Leipzig einen Essensversorger.

 

Beitrag von Petra Elias