https://twitter.com/bildung_sachsen?lang=de

SMK: Coronavirus: Unterrichtsfreie Zeit | Schulfahrten – Update

Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag, 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit an. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

Aktueller Stand: 13. März, 16.00 Uhr

Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können. Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.

Die Maßnahme wird ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Staatsregierung sowie Städte und Gemeinden stimmen sich zu der Umsetzung ab. Um die Versorgung der Bevölkerung, den öffentlichen Personennahverkehr oder die medizinische Versorgung zu garantieren, wird die Betreuung für alle Kinder abgesichert, deren Eltern kein alternatives Betreuungsangebot haben.

 

Bevorstehende Prüfungen

Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr.

 

Klassenfahrten und schulische Veranstaltungen

Klassenfahrten ins In- und Ausland sind bis zum Schuljahresende abzusagen. Klassenfahrten in Sachsen sind zunächst bis zu den Osterferien abzusagen, danach gibt es eine neue Bewertung der Lage. Bis auf Weiteres dürfen auch keine neuen Klassenfahrten vertraglich abgeschlossen werden, unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen. Außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.

Die Stornierungskosten für Klassenfahrten werden vom Freistaat Sachsen übernommen.

 

Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer sind weiterhin im Dienst. In der Zeit der Schulschließung können sie – soweit vertraglich, technisch, organisatorisch oder persönlich möglich – auch von zu Hause arbeiten. Details werden zu Beginn der kommenden Woche festgelegt.

 

Allgemeine HinweiseHandeln im Verdachtsfall

Über den Umgang mit Personen, die aus Risikogebieten, wie zum Beispiel Südtirol, zurückkehren, entscheiden die Gesundheitsämter vor Ort. Dies gilt beispielsweise für die Anordnung von vorsorglicher häuslicher Quarantäne. Die Schulen stehen hier in engem Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern.

Verdachtsfälle sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Als begründete Verdachtsfälle sind insbesondere Personen mit Atemwegssymptomatik zu betrachten, die sich in den letzten 14 Tagen entweder in Risikogebieten aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten bzw. haben.

Über den Verdachtsfall sollten auch die Beschäftigten und die Schülerinnen und Schüler informiert werden, so dass sie vorsorglich zu Hause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren können. Alle weiteren Entscheidungen werden dann durch das Gesundheitsamt getroffen. Im Übrigen gelten die entsprechenden Verfahrensregeln gemäß AManSys, Notfallmanagement, Fallgruppe 13 „Lebensbedrohliche und ansteckende Krankheiten“.

 

Wichtige Informationsmöglichkeiten

Aktuelle Informationen gibt es auf der Informationsseite des Sächsischen Sozialministeriums, beim Robert Koch-Institut (https://www.rki.de) sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de). Für Rückfragen stehen aber auch Betriebsärzte sowie die Stabstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement im Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung.

Für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich unsicher im Hinblick auf Symptome und Kontaktaufnahme sind: Die Gesundheitsämter sind dafür die erste Anlaufadresse. Außerdem hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) seit dem 29. Februar 2020 unter der Telefonnummer 116117 ein Auswahlmenü eingerichtet, um direkt mit einem Arzt über die weitere Vorgehensweise sprechen zu können (Ziel: So soll der Besuch der Bereitschaftspraxis möglichst vermieden werden).

Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut und ist aktuell über die Homepage des Robert-Koch-Instituts über den Linkhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.htmlabrufbar.

Robert-Koch-Institut: www.rki.de