Informationen zum GTA: wie geht es weiter mit diesen Angeboten

Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen wird auch das Ganztagsangebot wieder hochgefahren. Dazu gibt es folgende Hinweise für die GTA Koordinatoren in den Schulen und Fördervereinen:

 

Sehr geehrte Schulleiter/-innen,

sehr geehrte Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren,

sehr geehrte Vertreter/-innen der Schulfördervereine,

Sie haben für das Schuljahr 2019/2020 über den Schulförderverein einen Antrag auf Zuweisung für Ganztagsangebote gestellt und bewilligt bekommen.

In der letzten Woche haben wir telefonische Anfragen zur Verfahrensweise der GTA-Abrechnung im restlichen Schuljahr 2019/2020 von Vertreter/-innen von Leipziger Schulen erhalten, die wie Sie über den Schulförderverein den GTA-Antrag gestellt haben.

Deshalb möchten wir Ihnen E-Mails zur Kenntnis geben, die wir an 58 Schulen, die ihren Antrag auf Zuweisung für Ganztagsangebote über den Schulträger gestellt haben, versendet haben:

 

Auszug unserer E-Mail vom 27.04.2020:

Sehr geehrte Schulleiter/-innen,

sehr geehrte Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren,

mit Bezug auf den am 21. April 2020 vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus herausgegebenen

Erlass zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen innerhalb Sachsens bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 – Corona-Virus (http://schule-sachsen.de/20_04_21_Erlass_Schulfahrten.pdf)

Anordnung: „Sonstige geplante und gebuchte schulische Veranstaltungen, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 innerhalb Sachsens durchgeführt werden sollten, werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren.“

Wir bitten Sie, bis auf Weiteres keine Bestellungen oder Einkäufe für die Durchführung der Ganztagsangebote an Ihrer Schule vorzunehmen. Bitte geben Sie diese Anordnung auch an die GTA-Durchführenden weiter, damit vorab keine Sachkosten für zukünftige Veranstaltungen privat verauslagt werden.

Wegen der Honorarverträge mit Einzelpersonen oder Verträge zur Durchführung von Ganztagsangeboten mit Kooperationspartnern (mit Vereinen, Institutionen, juristischen Personen), die über uns als Auftraggeber abgeschlossen wurden, werden Sie in Kürze weitere Informationen erhalten.

Auszug E-Mail vom 04.05.2020, 12:08 Uhr:

Sehr geehrte Schulleiter/-innen,

sehr geehrte Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren,

am 27.04.2020 hatten Sie von uns eine E-Mail zu Ausgaben für Ganztagsangebote bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 erhalten, in der wir weitere Informationen angekündigt haben.

Nun haben Sie und wir, als Schulträger, in der letzten Woche weitere Informationen des Sächsischen Ministeriums für Kultus (SMK) zu den Ganztagsangeboten und der finanziellen Abwicklung der bewilligten GTA-Zuweisungen erhalten, die wir als Ihr GTA-Antragsteller analysiert und für Sie zusammengefasst haben:

„An allen allgemeinbildenden Schulen, welche Ganztagsangebote anbieten, können im Rahmen der noch vorhandenen Mittel auch die GTA-Kräfte nach Bedarf eingesetzt werden, die Schulleitung sollte gemeinsam mit den GTA-Koordinatoren den Einsatz planen und umsetzen. 2)

Die Einsatzmöglichkeiten sind vor Ort zu entscheiden und könnten z. B. beinhalten:

– Betreuungsangebote für ausgewählte Schüler/Gruppen,

– Onlineangebote für Lernende zu Hause,

– die Betreuung und Aufsicht (z.B. bei Prüfungen),

– die Aufsicht und Umsetzung der Einhaltung der Hygienebestimmungen,

– die Pausengestaltung im Schulgebäude, im Schulklub oder im Freigelände,

– individuelle Förderangebote,

– Spiel- und Lernzeiten. 1)

Auch die Gestaltung von zusätzlichen Angeboten ggf. in der Bibliothek, im Schulgarten, im Schulklub oder im Freizeitgelände der Schule sind möglich. 1)

Hinweis: GTA-Partner, die nicht in den „veränderten“ Schulbetrieb integriert werden können, dürfen keine Vergütungsansprüche ab dem 17. April 2020 mehr geltend machen. 2)

Sachmittel, die für Ihre zusätzlichen Angebote notwendig sind, dürfen weiterhin angeschafft und abgerechnet werden. 1)

Was sollten Sie beachten bei bestehenden GTA-Verträgen?

Wenn die bisher vereinbarten Tätigkeiten nicht mehr wie geplant stattfinden, können diese auch durch coronabedingte Aufgaben an Schulen ersetzt werden. Sie müssten zeitnah ihre GTA-Kräfte über andere Einsatzmöglichkeiten informieren und mit deren Einverständnis eine … Vertragsergänzung mit den veränderten Inhalten und Zeiten formulieren und dokumentieren (… Zuweisungsempfänger einbeziehen). 1) „

 

Quellen:

1) Hinweise zum Einsatz von GTA-Kräften an allgemeinbildenden Schulen im Zeitraum vom 20. April bis 17. Juli 2020 (Sächsischen Staatsministerium für Kultus vom 29. April 2020 – s. Schulportal),

2) eine Mitteilung des Referates 41/GTA, schulartübergreifende Angelegenheiten, Inklusion des SMK vom 30.04.2020, welche wir über das Landesamt für Schule und Bildung, Abteilung 3/Qualitätssicherung am 30.04.2020 erhalten haben,

3)  Ausführungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-personaleinsatz-4368.html

 

Beitrag von Petra Elias